Willkommen bei Osmin Prozessfinanzierung.
Wir helfen Insolvenzverwaltern, die Ansprüche der Masse durchsetzen möchten, etwa aus den Gründen
– Haftungen gegen Vorstände, Geschäftsführer etc
– Anfechtung
– Eigenkapitalersatz
– Einlagenrückgewähr
– (erneute) Einzahlung und Erhaltung von Stammkapital
– sonstige Zahlungsansprüche der Insolvenzmasse,
indem wir ihre Prozesskosten finanzieren.
Wir helfen Ihnen gerne auch bei bereits vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner eingeleiteten und gem § 7 Abs 1 IO unterbrochenen Verfahren, die Sie als Insolvenzverwalter wieder aufnehmen wollen.
Die Vorteile des Angebots von Osmin:
- Sie müssen als Anspruchsberechtigter nicht aus finanziellen oder risikobezogenen Gründen auf Ihre Forderung verzichten.
- Sollte der Rechtsstreit verloren gehen, entstehen Ihnen dadurch keine Risiken oder Kosten.
- Sie können aussichtsreiche, aber risikobehaftete Ansprüche auch bei Masseunzulänglichkeit weiter verfolgen.
- Unsere Unabhängigkeit schützt Sie vor Interessenskonflikten.
Alternativ kaufen wir auch Forderungen aus diesen beiden Titeln. In diesem Fall erhalten Sie einen Kaufpreis für die Forderung.