Forderungsbetreibung

Gerade wenn Massen unzulänglich sind, kommt es oft vor, dass Ansprüche, die die Masse hat, von dritter Seiter oder auch vom Schuldner bestritten werden und die Durchsetzung dieser Rechte aufgrund der Masseunzulänglichkeit nicht möglich ist, beispielsweise bei

– Eigenkapitalersatzansprüchen
– Ansprüchen auf Einzahlung und Erhaltung von Stammkapital
– sonstige Zahlungsansprüche der Insolvenzmasse

Auch in diesen Fällen wird Osmin Ihre Rechte prüfen und bei vernünftigem Prüfergebnis und der Aussicht, dass das Klagsergebnis aus Sicht des Prozessfinanzierers ertragreich ist, eine Finanzierung für Ihre Prozessführung bereitstellen.